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This Concept Map has information related to: 3 Arten von Straftaten, Die allgemeine Unterlassungsstraftat Fallbeispiel 1 Die Arbeitskollegen Q und N sind mit dem Auto unterwegs. Beim Versuch, einen Bahnübergang zu überqueren, verfangen sich zwei Reifen in den Schienen. Als der Zug herannaht, löst Q seinen Sicherheitsgurt, springt aus dem Auto und kann sich gerade noch retten. Da N’s Sicherheitsgurt klemmt, kann er sich nicht aus dem Auto befreien und wird vom Zug erfasst., Die Begehungsstraftat Fallbeispiel 2 V (46 Jahre alt) zündet nachts seine Scheune an, um in den Genuss der Versicherungssumme zu gelangen. V weiß, dass der alkoholkranke Landstreicher L häufig in der Scheune übernachtet, was V stört. Auch an diesem Tag hat V den Landstreicher L auf der Wiese vor der Scheune sitzen sehen. V schaut trotzdem nicht vorher in der Scheune nach, sondern läuft sofort vom Tatort weg. So bemerkt er nicht, dass sich L tatsächlich in der brennenden Scheune befindet, weil er dort seinen Rausch ausschlafen will. L geht davon aus, dass der Besitzer der Scheune nichts dagegen hat, wenn er ab und zu in der Scheune übernachtet. Nun kann er sich nicht mehr befreien und verbrennt. Ein Zeuge hat V heimlich beobachtet und zeigt ihn bei der Polizei an., L ist stark angetrunken und schläft an der Bartheke ein. Der Wirt hat L bereits mehrfach dazu aufgefordert, die Kneipe zu verlassen und sieht sich nun gezwungen, die Polizei zu verständigen. Falllösung Täter: Person L Nichtvornahme einer gesetzlich geforderten Handlung (ja/nein): ja Straftatbestand: Hausfriedensbruch Taterfolg (vollendet / versucht): vollendet Zumutbarkeit der gesetzlich geforderten Handlung (ja/nein): ja Vorsatz / Fahrlässigkeit od. entfällt (bei Nichtzumutbarkeit): Vorsatz Schuldfähigkeit (nicht / eingeschränkt / voll schuldfähig) od. entfällt (bei Nichtzumutbarkeit): eingeschränkt, Die Begehungsstraftat Fallbeispiel 1 Herr S wird nachts wach und bemerkt beim Blick aus dem Fenster, dass eine schwarz gekleidete, maskierte Person P mit einer großen Tasche um sein Haus herumschleicht. Herr S hört, dass die Person einen metallischen Gegenstand auf den Terrassenboden fallen lässt, und denkt sofort, dass es sich dabei um ein Werkzeug handeln könnte. S ruft sofort die Polizei. Diese trifft kurz darauf ein und nimmt P fest, als er gerade dabei ist, die Terrassentür aufzubrechen. Auf der Polizeiwache gibt Person P an, 35 Jahre alt und von Beruf Kunsthändler zu sein., V (46 Jahre alt) zündet nachts seine Scheune an, um in den Genuss der Versicherungssumme zu gelangen. V weiß, dass der alkoholkranke Landstreicher L häufig in der Scheune übernachtet, was V stört. Auch an diesem Tag hat V den Landstreicher L auf der Wiese vor der Scheune sitzen sehen. V schaut trotzdem nicht vorher in der Scheune nach, sondern läuft sofort vom Tatort weg. So bemerkt er nicht, dass sich L tatsächlich in der brennenden Scheune befindet, weil er dort seinen Rausch ausschlafen will. L geht davon aus, dass der Besitzer der Scheune nichts dagegen hat, wenn er ab und zu in der Scheune übernachtet. Nun kann er sich nicht mehr befreien und verbrennt. Ein Zeuge hat V heimlich beobachtet und zeigt ihn bei der Polizei an. Falllösung Täter: Person L, S geht mit seinem Kampfhund spazieren. Auf der Straße merkt er plötzlich, dass er vergessen hat, dem Hund den Maulkorb anzulegen. S denkt sich: “Es wird schon nichts passieren.“, doch da fällt der Hund einen Obdachlosen an und verletzt ihn. Falllösung Täter: Person S Besondere Rechtspflicht vorhanden (ja/nein): ja Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung gesetzlich geforderten Handlung (ja/nein): ja Straftatbestand: Fahrlässige Körperverletzung Taterfolg (vollendet / versucht): vollendet Zumutbarkeit der zur Erfolgsabwendung gesetzlich geforderten Handlung (ja / nein): ja Vorsatz / Fahrlässigkeit od. entfällt (bei Nichtzumutbarkeit): Fahrlässigkeit Schuldfähigkeit (nicht / eingeschränkt / voll schuldfähig) od. entfällt (bei Nichtzumutbarkeit): voll, Täter: Person V ???? Straftatbestand: schwere Brandstiftung mit Todesfolge Taterfolg (vollendet / versucht): vollendet Vorsatz / Fahrlässigkeit: Fahrlässigkeit Rechtfertigungsgrund (ja / nein): nein Schuldfähigkeit (nicht / eingeschränkt / voll schuldfähig): voll, V (46 Jahre alt) zündet nachts seine Scheune an, um in den Genuss der Versicherungssumme zu gelangen. V weiß, dass der alkoholkranke Landstreicher L häufig in der Scheune übernachtet, was V stört. Auch an diesem Tag hat V den Landstreicher L auf der Wiese vor der Scheune sitzen sehen. V schaut trotzdem nicht vorher in der Scheune nach, sondern läuft sofort vom Tatort weg. So bemerkt er nicht, dass sich L tatsächlich in der brennenden Scheune befindet, weil er dort seinen Rausch ausschlafen will. L geht davon aus, dass der Besitzer der Scheune nichts dagegen hat, wenn er ab und zu in der Scheune übernachtet. Nun kann er sich nicht mehr befreien und verbrennt. Ein Zeuge hat V heimlich beobachtet und zeigt ihn bei der Polizei an. Falllösung Täter: Person V, Die besondere Unterlassungsstraftat Fallbeispiel 1 S geht mit seinem Kampfhund spazieren. Auf der Straße merkt er plötzlich, dass er vergessen hat, dem Hund den Maulkorb anzulegen. S denkt sich: “Es wird schon nichts passieren.“, doch da fällt der Hund einen Obdachlosen an und verletzt ihn., Täter: Person L ???? Straftatbestand: Hausfriedensbruch Taterfolg (vollendet / versucht): vollendet Vorsatz / Fahrlässigkeit: Fahrlässigkeit Rechtfertigungsgrund (ja / nein): nein Schuldfähigkeit (nicht / eingeschränkt / voll schuldfähig): eingeschränkt